Open Source

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Was bedeutet Open Source?

Open Source zeichnet sich durch drei Merkmale aus:

  1. Die Software (der Programmcode) liegt in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vor.
  2. Die Software darf kostenlos beliebig kopiert, verbreitet und genutzt werden.
  3. Die Software darf verändert und in der veränderten Form weitergegeben werden.

Was bedeutet Open Source nicht?

Open Source ist nicht lizenzfrei!

Für Open Source gelten sogenannte Copyleft-Lizensen.
Sie verpflichten den Hersteller grundsätzlich, die als Open Source entwickelte Software als offene Lösung kostenfrei weiterzuverbreiten. Um unterschiedlichen Nutzungsinteressen gerecht zu werden, wird zusätzlich zwischen Copyleft- und Non-Copyleft-Lizenzen unterschieden.

Non-Copyleft-Lizenzen

Non-Copyleft-Lizenzen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem Lizenznehmer alle Freiheiten einer Open Source - Lizenz einräumen. Sie enthalten weder Einschränkungen für die Veränderung noch für die Verbreitung der Software. Der Lizenznehmer kann modifizierte Versionen der Software unter beliebigen Lizenzbestimmungen weiterverbreiten. Dies bedeutet, er kann die Open Source also auch in eine kommerzielle, Copyright-geschützte Software überführen. Aber: er muss den Urheberhinweis ebenso wie den Haftungsausschluss in der Dokumentation oder im Sourcecode selbst erhalten.

Innerhalb von Copyleft-Lizenzen wird unterschieden zwischen strengen und beschränkten Copyleft-Lizenzen. Eine "strenge" Copyleft-Lizenz ist die General Public Licence (GPL).

GPL

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die von der ursprünglichen Software abgeleiteten Werke unter den Bedingungen der Ursprungslizenz weiterzuverbreiten, Die Open Source muss für jeden ohne Lizenzgebühren und mit offenem Quelltext zugänglich bleiben. Die durch die Lizenz garantierten Rechte bei der Weitergabe der Software dürfen nicht eingeschränkt werden.

Der Lizenznehmer kann den Quelltext der Software beliebig oft kopieren und weitergeben. Aber er muss jede Kopie mit einem entsprechenden Copyright-Vermerk und einem Haftungsausschluss (disclaimer) versehen. Ebenso muss er dafür Sorge tragen, dass alle Vermerke bezüglich der GPL und der fehlenden Gewährleistung (Garantie) unverändert erhalten bleiben. Außerdem ist er verpflichtet, jedem Kopieempfänger ein Exemplar der GPL zugänglich zu machen.

Wurde der Programmcode modifiziert, muss der Lizenznehmer die Veränderungen auffällig kennzeichnen, mit einem Datum versehen und auch die neue Version unter GPL stellen. Ausnahme: die Änderungen des Programmcodes stellen eigenständige Softwarebestandteile dar und werden losgelöst von GPL verbreitet.